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Geruchsimmissionen

Gutachter & Ingenieurbüro Lung

Geruchsimmissionsgutachten

Geruchsbelästigungen gehören neben Lärmstörungen zu den häufigsten von Behörden aufgenommenen Beschwerden. Auch in zivilen und verwaltungsrechtlichen Streitsachen geben Geruchsbelästigungen oft Anlass zur Klage, wobei es wesentlich auf eine sachkundige Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionen ankommt. Der größte Teil der Geruchsimmissionsgutachten wird jedoch im Rahmen von Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung sowie der wesentlichen Änderung von Anlagen erstellt, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind.

Anders als bei den meisten Schadstoffen können Geruchsstoffkonzentrationen – wenn überhaupt – nur mit sehr hohem Aufwand physikalisch-chemisch gemessen werden. Die menschliche Nase bleibt daher das gängigste ‘Messinstrument’ zur Feststellung von Geruchsimmissionen. Auch bei der Immissionsprognose mit mathematischen Ausbreitungsmodellen gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Schad- und Geruchsstoffen: im Gegensatz zu Schadstoffen ist bei der Ausbreitungssimulation von Geruchsstoffen nicht der Mittelwert der Konzentration entscheidend, sondern der zeitliche Anteil von Überschreitungen der Geruchswahrnehmungsschwelle. Überschreitungen des Schwellenwertes, d.h. Geruchsereignisse treten auch kurzzeitig auf, ein Sachverhalt, den der Mittelwert der Konzentration nicht widerspiegelt. Hier müssen die Geruchshäufigkeiten mit speziellen Modellansätzen berechnet werden.

Immissionsprognosen für Geruchsstoffe gehören zum Hauptgebiet unserer immissionsprognostischen Leistungen. Unser Ingenieur- und Gutachterbüro kann auf langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Geruchsgutachten im landwirtschaftlichen, abfallwirtschaftlichen, industriellen und gewerblichen Bereich zugreifen. Es werden hierbei der Stand der Technik sowie die entsprechenden VDI-Richtlinien und BImSch-Verordnungen ebenso berücksichtigt und angewendet wie neueste Arbeitsmethoden und unterschiedliche von der Untersuchungstiefe abhängige Modellierungsverfahren. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird gewöhnlich das Programmpaket AUSTAL2000 angewandt, für die Geruchsausbreitungsrechnung ergänzt durch AUSTAL2000G. Wir sichern unseren Auftraggebern, zu denen Gerichte, Behörden und Privatunternehmer gehören, eine zügige Erstellung von immissionsprognostischen Gutachten und Stellungnahmen zu.

ZAHLREICHE REFERENZEN LIEGEN FÜR DIE NACHFOLGENDEN BRANCHEN VOR:

  • Landwirtschaft (Geflügelhaltungsanlagen, Schweinemast- und Sauenbetriebe, Rinder-, Schaf-
    und Pferdehaltungen)
  • Abfallwirtschaft (Bio-, Grün- und Klärschlammkompostierung, Vergärungsanlagen,
    Humuswerke, Deponien)
  • Nahrungsmittelindustrie und -gewerbe (Großküchen, Bäckereien
  • Schlachthöfe
  • Gewerbebetriebe
  • Sonstige wie z. B. Nachbarschaftsbeschwerden

Geruchshäufigkeiten in Prozent im Umfeld einer gewerblichen Anlage

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Gutachter & Ingenieurbüro Lung

Mörchinger Straße 121
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