Schadstoffimmissionsprognosen
Schadstoffe und Stäube, wie sie z.B. von Kraftfahrzeugen, Gewerbe-/Industrieanlagen oder Tierhaltungsbetrieben freigesetzt werden, können Gefahren bzw. erhebliche Nachteile für Mensch und Umwelt bedeuten. Ausbreitungsrechnungen für luftgetragene Schadstoffe und Stäube werden vorwiegend im Rahmen von Genehmigungsverfahren und für großräumige Studien (Luftreinhaltepläne) durchgeführt. Die in Deutschland maßgebliche Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Bewertung von Schadstoff- und Staubkonzentrationen ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Daneben werden vor allem die 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO über die Festlegung von Konzentrationswerten) und 30. BImSchV (VO über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen) zur Beurteilung berechneter oder gemessener Schadstoffimmissionen herangezogen.

Beispiel: Prognose der Ammoniakimmissionen im Umfeld einer modernisierten Legehennenanlage. Dargestellt sind die Jahresmittelwerte der NH3-Konzentrationen in 1,5 m Höhe über Grund (Zusatzbelastung)
Für die folgenden Bereiche liegen Referenzen vor:
- KFZ-Immissionen (Benzol, Ruß, NO2)
- Landwirtschaft (Ammoniak aus Tierhaltungsanlagen)
- Gewerbe (Formaldehyd/Entkeimungskammer etc.)
- Industrie (Staub/Kraftwerke)
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